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Berichtsheft für Teilzeit-Auszubildende: Was ist zu beachten?

Berichtsheft Guide

Berichtsheft für Teilzeit-Auszubildende: Was ist zu beachten?

Eine Ausbildung in Teilzeit ist eine tolle Möglichkeit, Familie oder andere Verpflichtungen mit einer qualifizierten Berufsausbildung zu vereinbaren. Doch wie wirkt sich die reduzierte Arbeitszeit auf das Berichtsheft aus? Gibt es hier besondere Regeln? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Die Pflicht zum Berichtsheft bleibt bestehen

Die wichtigste Information zuerst: Auch als Teilzeit-Auszubildende(r) bist du uneingeschränkt verpflichtet, ein Berichtsheft zu führen. Das Berichtsheft ist und bleibt die Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung, unabhängig vom Arbeitszeitmodell.

Die Anforderungen an die Sorgfalt, Vollständigkeit und Regelmäßigkeit sind dabei genau die gleichen wie bei einer Vollzeit-Ausbildung. Das Heft muss ordentlich, lückenlos und nachvollziehbar geführt werden.

Der Inhalt: Qualität vor Quantität

Da du weniger Zeit im Betrieb verbringst, wirst du logischerweise über einen kürzeren Zeitraum berichten. Wenn du zum Beispiel eine 25-Stunden-Woche hast, dokumentierst du auch nur die Tätigkeiten und Lerninhalte dieser 25 Stunden.

Hier gilt: Die Qualität deiner Einträge ist entscheidend, nicht die Quantität. Es ist wichtig, dass aus deinem Berichtsheft klar hervorgeht, dass du trotz der reduzierten Zeit alle wesentlichen Ausbildungsinhalte gemäß des Ausbildungsrahmenplans vermittelt bekommst.

Beispiel: Ein Vollzeit-Azubi schreibt vielleicht:

  • Montag: Rechnungsprüfung (4 Stunden), Postbearbeitung (2 Stunden), Kundenanrufe (2 Stunden)

Als Teilzeit-Azubi schreibst du vielleicht:

  • Montag (5 Stunden): Rechnungsprüfung (3 Stunden), Postbearbeitung (2 Stunden)

Der Umfang pro Tag ist geringer, aber die Dokumentation der durchgeführten Tätigkeiten ist genauso präzise.

Ausbildungszeitverlängerung und das Berichtsheft

Eine Teilzeit-Ausbildung führt in der Regel zu einer Verlängerung der Gesamtausbildungsdauer, damit sichergestellt ist, dass alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden können. Diese Verlängerung muss sich auch in deinem Berichtsheft widerspiegeln.

Du führst das Berichtsheft einfach über den gesamten, verlängerten Ausbildungszeitraum. Wenn deine Ausbildung also statt drei Jahren nun vier Jahre dauert, musst du auch für vier Jahre Berichte schreiben.

Dokumentation der Arbeitszeit

Es ist ratsam, die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit im Berichtsheft zu vermerken. Dies schafft Transparenz und macht für die Prüfer der Kammer (IHK/HWK) sofort ersichtlich, warum der Umfang der Tätigkeiten von dem eines Vollzeit-Auszubildenden abweicht.

Viele Vorlagen (insbesondere digitale Berichtsheft-Apps) haben dafür ein eigenes Feld. Wenn nicht, kannst du es einfach als Notiz hinzufügen, z.B. "Wöchentliche Arbeitszeit: 25 Stunden".

Kommunikation mit dem Ausbilder ist entscheidend

Gerade in der Teilzeit-Ausbildung ist eine enge Abstimmung mit dem Ausbilder wichtig. Stellt sicher, dass du trotz der kürzeren Anwesenheit alle wichtigen Lernstationen im Betrieb durchläufst.

Die regelmäßige Kontrolle des Berichtshefts durch den Ausbilder ist hier ein gutes Instrument, um den Lernfortschritt zu überprüfen und sicherzustellen, dass keine Lücken entstehen. Nutze diese Gespräche, um aktiv nachzufragen, wenn du das Gefühl hast, ein wichtiger Bereich kommt zu kurz.

Fazit: Für Teilzeit-Auszubildende ist das Berichtsheft genauso verpflichtend wie für alle anderen. Der wesentliche Unterschied liegt im geringeren Umfang der dokumentierten Zeit pro Woche. Achte auf eine qualitativ hochwertige und präzise Dokumentation deiner Tätigkeiten und Lerninhalte. So zeigst du, dass du auch in Teilzeit alle notwendigen Kompetenzen für einen erfolgreichen Abschluss erwirbst. Eine digitale Berichtsheft-App kann dir dabei helfen, den Überblick zu behalten und deine Einträge effizient zu verwalten.