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Berichtsheft im Krankheitsfall: Was muss ich eintragen?

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Berichtsheft im Krankheitsfall: Was muss ich eintragen?

Jeder wird mal krank – das gehört zum Leben und auch zum Arbeitsleben dazu. Doch wie geht man mit Krankheitstagen im Berichtsheft um? Muss man für die Zeit, in der man das Bett hütet, etwas dokumentieren? Die Regelung ist zum Glück einfach und eindeutig.

Keine Ausbildung, kein Bericht

Die Grundregel lautet: Wenn du krank bist, nimmst du nicht aktiv am Ausbildungsgeschehen teil. Du lernst keine neuen Inhalte und übst keine Tätigkeiten aus. Daher musst du für die Tage deiner Abwesenheit auch keine detaillierten Berichte über Ausbildungsinhalte schreiben.

Dein Berichtsheft muss jedoch lückenlos geführt werden. Das bedeutet, dass auch Fehltage wie Krankheit dokumentiert werden müssen, damit für die zuständige Kammer (IHK/HWK) keine unerklärlichen Lücken entstehen.

Die korrekte Dokumentation von Krankheitstagen

Die Eintragung ist sehr simpel. Für die Tage, an denen du krankheitsbedingt fehlst, trägst du einfach das Wort "Krank" in das Feld für die Tätigkeitsbeschreibung ein.

Beispiel für einen Wochenbericht:

| Tag | Tätigkeit | |-----------|----------------------------------------------| | Montag | E-Mail-Marketing-Kampagne vorbereitet | | Dienstag | Kundenberatung und Angebotserstellung | | Mittwoch | Krank | | Donnerstag| Krank | | Freitag | Berufsschule: Rechnungswesen, Marketing |

Wenn du Tagesberichte führst, trägst du "Krank" für jeden einzelnen Krankheitstag ein. Mehr ist nicht erforderlich. Du musst keine Details zu deiner Erkrankung angeben – das geht niemanden etwas an und ist deine Privatsache.

Warum ist der Eintrag wichtig?

Das Berichtsheft ist ein offizieller Nachweis über den gesamten Verlauf deiner Ausbildung. Der Vermerk "Krank" erklärt, warum an diesen Tagen keine Ausbildung stattgefunden hat. Ohne diesen Vermerk gäbe es eine Lücke, die bei der Prüfung deines Berichtshefts durch die Kammer zu Nachfragen führen und die Zulassung zur Abschlussprüfung gefährden könnte.

Was ist mit der Berufsschule?

Wenn du an einem Berufsschultag krank bist, gilt genau das Gleiche. Du trägst für diesen Tag ebenfalls "Krank" ein. Du bist nicht verpflichtet, den verpassten Schulstoff im Berichtsheft nachzutragen. Es ist jedoch deine Verantwortung, dich bei Mitschülern oder Lehrern zu informieren und den Stoff für dich selbst nachzuholen, um den Anschluss nicht zu verlieren.

Langzeiterkrankung und die Auswirkungen

Solltest du über einen längeren Zeitraum (in der Regel mehr als sechs Wochen) krank sein, kann dies Auswirkungen auf deine Ausbildungszeit haben. Wenn du durch die lange Fehlzeit wesentliche Ausbildungsinhalte verpasst hast, kann es sein, dass deine Ausbildungszeit verlängert werden muss, um die Zulassung zur Prüfung zu gewährleisten.

In einem solchen Fall ist es besonders wichtig, dass du und dein Ausbilder frühzeitig das Gespräch mit der zuständigen Kammer (IHK/HWK) sucht. Eine lückenlose Dokumentation der Krankheitstage im Berichtsheft ist hierfür die unerlässliche Grundlage.

Fazit: Die Dokumentation von Krankheitstagen im Berichtsheft ist unkompliziert. Trage einfach "Krank" für die betreffenden Tage ein und konzentriere dich darauf, wieder gesund zu werden. So bleibt dein Ausbildungsnachweis formal korrekt und du musst dir keine Sorgen um Lücken in deiner Dokumentation machen.