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Berichtsheft während des Urlaubs: Muss ich etwas eintragen?

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Berichtsheft während des Urlaubs: Muss ich etwas eintragen?

Die Ausbildung kann manchmal ganz schön anstrengend sein. Umso wichtiger ist der wohlverdiente Erholungsurlaub, um die Akkus wieder aufzuladen. Doch wie geht man mit dieser Zeit im Berichtsheft um? Muss man für die freien Tage etwas eintragen? Die Antwort ist einfach und erfreulich.

Urlaub ist Freizeit – auch im Berichtsheft

Dein gesetzlicher Erholungsurlaub dient, wie der Name schon sagt, deiner Erholung. In dieser Zeit bist du von deinen beruflichen Verpflichtungen freigestellt. Das gilt auch für das Führen des Berichtshefts.

Für die Tage, an denen du im Urlaub bist, musst du also keine Tätigkeiten oder Lerninhalte dokumentieren. Schließlich finden in dieser Zeit keine ausbildungsrelevanten Aktivitäten statt.

Wie dokumentiere ich den Urlaub korrekt?

Auch wenn du nichts über deine Tätigkeiten schreiben musst, sollte dein Berichtsheft lückenlos bleiben. Fehlzeiten, und dazu zählt auch der Urlaub, müssen vermerkt werden. Die Dokumentation ist aber denkbar einfach.

Trage für den entsprechenden Zeitraum einfach das Wort "Urlaub" oder "Erholungsurlaub" in das Feld für die Tätigkeitsbeschreibung ein. Mehr ist nicht nötig.

Beispiel für einen Wochenbericht:

| Tag | Tätigkeit | |-----------|----------------------------------------------| | Montag | Urlaub | | Dienstag | Urlaub | | Mittwoch | Urlaub | | Donnerstag| Urlaub | | Freitag | Urlaub |

Wenn du Tagesberichte schreibst, trägst du "Urlaub" für jeden einzelnen Urlaubstag ein.

Warum muss Urlaub überhaupt eingetragen werden?

Das Berichtsheft dient als lückenloser Nachweis über den Verlauf deiner Ausbildung. Durch den Vermerk "Urlaub" wird für jeden (z.B. für die Prüfer der IHK/HWK) nachvollziehbar, warum an diesen Tagen keine Ausbildungsinhalte vermittelt wurden. So entstehen keine unklaren Lücken in deinem Ausbildungsnachweis.

Was ist mit Sonderurlaub?

Das Gleiche gilt für Sonderurlaub, der dir aus bestimmten Anlässen (z.B. Hochzeit, Umzug, Todesfall in der Familie) gewährt wird. Auch hier trägst du einfach den Grund der Abwesenheit ein, zum Beispiel "Sonderurlaub wegen Umzug".

Und was ist mit Überstundenabbau (Freizeitausgleich)?

Wenn du Überstunden angesammelt hast und dafür einen oder mehrere Tage frei bekommst, wird dies ebenfalls im Berichtsheft vermerkt. Hierfür kannst du einfach "Freizeitausgleich" oder "Überstundenabbau" eintragen.

Fazit: Die Regelung für Urlaub im Berichtsheft ist simpel und logisch. Trage für die betreffenden Tage einfach "Urlaub" ein und genieße deine freie Zeit. So bleibt dein Berichtsheft formal korrekt und lückenlos, ohne dass du dir im Urlaub Gedanken über deine Ausbildungspflichten machen musst.