Berichtsheft fälschen: Warum das eine richtig schlechte Idee ist
Keine Lust, das Berichtsheft zu schreiben? Schnell ein paar Unterschriften vom Kollegen nachmachen oder Tätigkeiten erfinden, die nie stattgefunden haben? Das mag verlockend klingen, wenn man unter Zeitdruck steht oder einfach unmotiviert ist. Doch das Fälschen des Berichtshefts ist eine der schlechtesten Ideen, die du in deiner Ausbildung haben kannst. Wir erklären, warum.
Ist das Fälschen eines Berichtshefts eine Straftat?
Ja, das kann es sein. Ein Berichtsheft ist ein offizielles Dokument, das als Ausbildungsnachweis dient. Das Nachahmen von Unterschriften oder das bewusste Eintragen falscher Tatsachen kann den Straftatbestand der Urkundenfälschung (§ 267 StGB) erfüllen. Auch wenn es in der Praxis selten zu einer Strafanzeige kommt, allein die Möglichkeit sollte eine deutliche Warnung sein.
Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen?
Noch relevanter sind die direkten Konsequenzen für dein Ausbildungsverhältnis. Das Fälschen des Berichtshefts ist ein schwerwiegender Vertrauensbruch gegenüber deinem Ausbildungsbetrieb.
- Abmahnung: Im besten Fall kommst du mit einer Abmahnung davon. Das ist bereits ein deutlicher Warnschuss und ein dicker Minuspunkt in deiner Personalakte.
- Fristlose Kündigung: Da es sich um einen schweren Vertrauensbruch handelt, kann dein Arbeitgeber dir im schlimmsten Fall sogar fristlos kündigen. Deine Ausbildung wäre damit sofort beendet.
Was passiert bei der Prüfungszulassung?
Spätestens bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung fliegt der Schwindel oft auf. Die zuständige Kammer (IHK oder HWK) prüft die Berichtshefte auf Vollständigkeit und Plausibilität. Fällt eine Fälschung auf, sind die Konsequenzen gravierend:
- Nichtzulassung zur Prüfung: Wenn dein Berichtsheft als gefälscht oder mangelhaft eingestuft wird, wirst du nicht zur Abschlussprüfung zugelassen. Das bedeutet, du kannst deine Ausbildung nicht abschließen, und die ganze bisherige Zeit war umsonst.
- Aberkennung der Prüfung: Fliegt die Fälschung erst nach der Prüfung auf, kann dir dein Abschluss sogar nachträglich aberkannt werden.
Du betrügst dich nur selbst
Abgesehen von all den rechtlichen Konsequenzen solltest du dir eine Sache klarmachen: Mit einem gefälschten Berichtsheft betrügst du dich in erster Linie selbst.
- Fehlende Prüfungsvorbereitung: Ein ehrlich geführtes Berichtsheft ist eine der besten Lernhilfen für die Abschlussprüfung. Du nimmst dir selbst die Chance, dein Wissen zu festigen und Wissenslücken zu erkennen.
- Mangelnde Professionalität: Ehrlichkeit, Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein sind zentrale Eigenschaften im Berufsleben. Das Fälschen von Dokumenten ist das genaue Gegenteil und ein denkbar schlechter Start in deine Karriere.
Was tun, wenn du Lücken hast?
Wenn du Probleme hast, dein Berichtsheft zu führen, ist Fälschen der falsche Weg. Der richtige Weg ist Kommunikation. Sprich mit deinem Ausbilder! Erkläre ihm die Situation. Gemeinsam könnt ihr eine Lösung finden, wie du die Lücken schließen kannst. Das zeigt Reife und den Willen, Verantwortung zu übernehmen.
Fazit: Finger weg vom Fälschen! Die Risiken und Konsequenzen stehen in keinem Verhältnis zur eingesparten Arbeit. Ein gefälschtes Berichtsheft kann deine gesamte berufliche Zukunft gefährden. Sei ehrlich zu dir selbst und zu deinem Ausbilder – das ist der einzige Weg, der zum Erfolg führt.